Werbemittel
Um all unsere Fragen, Anmerkungen und Bedenken zur Windkraft im Allgemeinen und Besonderen anschaulich "unters Volk" zu bringen, haben wir etliche Flyer entwickelt, die wir hier zum Download bereitstellen. Wer die Druckdaten benötigt, möge sich bitte melden!
Natur
Wie wenig Windkraft und Natur- und Artenschutz in einen Kontext zu bringen sind, wird spätestens angesichts der riesigen Waldflächen deutlich, die für Windkraftanlagen gerodet werden mussten, außerdem an der Schlagopferstatistik bei Vögeln und Fledermäusen. Siehe hierzu auch den TV-Beitrag in der ARD-Reihe [W] wie Wissen: "Windkraft – Gefahr für Vögel".
Hessen ist eines von zwei Bundesländern mit den meisten in Waldgebieten ausgewiesenen Vorrangflächen. Selbst vor NATURA 2000-Gebieten, einem EU-weiten Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten, wurde und wird bei der Genehmigung seitens der Grünen Landesregierung und ihrer Vollzugsbehörden nicht Halt gemacht - wie vor allem die KollegInnen im Spessart und Odenwald leidvoll erfahren müssen.
"Mit welcher brachialen Gewalt sich Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen über Natur- und Artenschutz hinwegsetzen, ist erschütternd." (Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, Vorstand der Deutschen Wildtier Stiftung). Erst im Februar 2021 erklärte die Grüne Umweltministerin Hinz den Schwarzstorch ohne viel Federlesens nicht mehr zur windkraftsensiblen Art, nachdem sie bereits im Oktober 2016 den Schutzradius um die Aufzuchtstätten zweier bedrohter Fledermausarten kurzerhand von 5 Kilometer auf 1.000 Meter und in der im Januar 2021 veröffentlichten Verwaltungsvorschrift "Naturschutz/Windenergie" auf weitere 200 Meter reduziert hatte!
Ein offenes Geheimnis ist ebenso, dass die von den Windkraftprojektierern beauftragten Gutachter eher halbherzig nach Vorkommen von Rot- und Schwarzmilan, Mops- und Großer Bartfledermaus sowie anderen als windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten suchen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, eigene Dokumentationen und Gutachten einzubringen!
Wie ein solches Monitoring erfolgen muss, wurde im Rahmen der klammheimlich von Hinz und Al-Wazir erlassenen Verwaltungsvorschrift Anfang Januar 2021 im Staatsanzeiger veröffentlicht - natürlich alles sehr kleingedruckt und umständlich formuliert ... Zur besseren Lesbarkeit finden Sie die entscheidenden Monitoring-Passagen hier als pdf.
Nach dem Plan der beiden Grünen Minister soll diese VwV den bisherigen Leitfaden "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen" ersetzen. Inwieweit diese Vorschrift, insbesondere vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils von Anfang März 2021, einer rechtlichen Prüfung standhält, bleibt abzuwarten.