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Die Windkraft

Eines sei vorweggenommen: Windkraftanlagen verhindern zu wollen, ist eine kräfte-, zeit- und mittelzehrende Angelegenheit. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche bürokratischen Rahmenbedingungen man strikt einhalten muss und welche Argumente sich lohnen, weiterverfolgt zu werden. Damit niemand, der sich gegen Windkraftanlagen einsetzen möchte, das Rad neu erfinden muss, haben wir hier alles Wesentliche zusammengetragen: vom rechtlichen Regelwerk bis hin zu Natur- und Gesundheitsschutz.
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Recht

Hier finden Sie relevante Gesetze und Verordnungen mit entsprechenden Erläuterungen. Zum Beispiel dazu, wie das Antragsverfahren für die Errichtung einer Windkraftanlage nach dem BImSchG (Bundesimmissions-schutzgesetz) abläuft, welche Schutzmaßnahmen der Gesetzgeber für Mensch, Tier und Natur vorsieht und anderes mehr.

BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)

Bevor wir uns an dieser Stelle im Dschungel der Paragraphen verlieren, verweisen wir lieber auf die Website des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen, das die Bedigungen für eine Öffentlichektisbeteiligung im Rahmen der Aarhus Konvention ...

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Gesundheit

Absurderweise spielt der Aspekt der menschlichen Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen bei den Genehmigungsverfahren nur eine untergeordnete Rolle. Schattenschlag, Lärm, optische Bedrängung - alles keine "Totschlagargumente".

Auch der Infraschall wurde lange als esoterische Spinnerei notorischer Windkraftgegner abgetan. Ein Vertreter des Regrierungspräsidiums Darmstadt ließ bei einem Gespräch seinerzeit durchblicken, dass man Argumente aus dieser Richtung gleich ad acta legen werde. Schließlich sei man auf dem neuesten Kenntnisstand und wisse, dass von der Windkraft diesbezüglich ein nicht größeres Gefährdungspotenzial ausginge als ... ​

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Natur

Wie wenig Windkraft und Natur- und Artenschutz in einen Kontext zu bringen sind, wird spätestens angesichts der riesigen Waldflächen deutlich, die für Windkraftanlagen gerodet werden mussten, außerdem an der Schlagopferstatistik bei Vögeln und Fledermäusen.

Hessen ist eines von zwei Bundesländern mit den meisten in Waldgebieten ausgewiesenen Vorrangflächen. Selbst vor NATURA 2000-Gebieten, einem EU-weiten Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten, wurde und wird bei der Genehmigung seitens der Grünen Landesregierung und ihrer Vollzugsbehörden nicht Halt ...

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