Werbemittel
Um all unsere Fragen, Anmerkungen und Bedenken zur Windkraft im Allgemeinen und Besonderen anschaulich "unters Volk" zu bringen, haben wir etliche Flyer entwickelt, die wir hier zum Download bereitstellen. Wer die Druckdaten benötigt, möge sich bitte melden!
Rückblick auf Ranstadt
Der Rückblick auf die Geschehnisse rund um die geplanten Windkraftanlagen auf dem Rühlskopf und im Kirchwald lesen sich ein bisschen wir ein Krimi. In einer Art Tagebuch haben wir sie festgehalten.
17. März 2016
Erstmals tauchen die fünf geplanten Windräder im Kellerwald und am Rühlskopf auf Seite 11 der „Übersicht über alle im Regierungsbezirk Darmstadt betriebenen, genehmigten und beantragten Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m“ auf. Mit anderen Worten: ABO Wind hat die Unterlagen beim RP Darmstadt eingereicht, als Hersteller der Anlage wird die Firma Nordex aufgeführt.
3. April 2016
Die Gründung der Bürgerinitiative „Leben in Ranstadt“ wird beschlossen. In den folgenden Tagen werden sämtliche Haushalte der Großgemeinde mit Einladungs-Flyern zur Gründungs-Versammlung am 14. April 2016 versorgt.
6. April 2016
Ein Telefonat mit dem Regierungspräsidium Darmstadt ergibt folgenden Stand der Dinge (Gedächtsnisprotokoll):
Vom Antragsteller (ABO Wind) wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch fehlende Unterlagen zum Thema Naturschutz eingefordert. Deadline ist der 18. April. Frühestens am 20. April werden die gesammelten Unterlagen der Gemeinde Ranstadt und der Stadt Nidda vorliegen, damit diese sie auf Vollständigkeit prüfen können. Dafür werden ihnen seitens des RP Darmstadt drei Wochen Zeit eingeräumt.
Zum jetzigen Zeitpunkt prüfen bereits diejenigen der gut 20 involvierten Behörden die Unterlagen, die dafür das Kapitel Naturschutz nicht benötigen (z. B. Arbeits-, Brand-, Denkmalschutz und Statik). Erst wenn alle Behörden und die beiden betroffenen Gemeinden grünes Licht für die Vollständigkeit der Unterlagen gegeben haben, kommen sie nochmal als gesammelte Werke zu uns zurück und liegen nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vier Wochen lang der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung. Innerhalb dieser vier Wochen plus weiterer zwei Wochen haben Gemeinden, private und juristische Personen Zeit, etwaige Einsprüche geltend zu machen.
Ob es daraufhin zu einem Erörterungstermin kommt, liegt letztlich im Ermessensspielraum des RP Darmstadt. Begünstigt würde die Einberufung eines solchen Termins z. B. durch Einsprüche, die auf einen bis dato unbekannten Aspekt vor Ort hinweisen und deren Relevanz durch einen Gutachter belegt werden könnten.
14. April 2016
Die Gründungsversammlung mit rund 100 Teilnehmern, darunter Vertretern anderer Bürgerinitiativen und der Presse, gibt Mut, dass die "Schlacht" noch nicht geschlagen ist. Auch die vielen Hilfsangebote, die an den darauffolgenden Tagen über die Homepage hereinkommen, verstärken dieses Gefühl. Zwei Tage später veröffentlicht der Kreis-Anzeige einen ausführlichen Artikel über die Gründung.
17. April 2016
Die Vorbereitungen zur Gründung eines Vereins laufen auf Hochtouren. Hintergrund der Bemühungen: Von Rechts wegen können wir nur als Verein den zahlreichen Anfragen, ein Spendenkonto einzurichten, nachkommen.
Außerdem werden die ersten Unterstützer, die sich bei der Gründungsversammlung in die entsprechenden Listen eingetragen haben, mit konkreten Hilfsanfragen kontaktiert.
19. April 2016
Anfang dieses Monats hat der Regionalverband Taunus − Windkraft mit Vernunft e. V. eine Verfassungsbeschwerde initiiert:
"Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist nicht geeignet, um Gesundheitsrisiken bei Anwohnern von Windkraftanlagen (WKA) auszuschließen. Die Bundesregierung zieht die TA Lärm zur Genehmigung von WKA heran und verstößt damit wissentlich gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2", in der das Recht auf körperliche Unversehrtheit geregelt ist.
Prof. Dr. Rudolf Wendt, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands, und Staatsrechtler Prof. Dr. Michael Elicker haben an der Klageschrift mitgearbeitet. Die Klageschrift umfasst insgesamt 1.500 Seiten Gutachten, Messprotokolle und Krankendaten. Sollte die Klage Erfolg haben, müssten zukünftig neue WKA einen Mindestabstand von 3 km zu jeder menschlichen Ansiedlung (auch im Außenbereich) einhalten! Außerdem müssten die Anlagen im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.
Seit gestern liegt uns die Pressemappe mit ausführlichen Informationen vor. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regionalverband Taunus − Windkraft mit Vernunft e. V..
20. April 2016
Treffen mit den BI's aus Wallernhausen, Schwickartshausen, Fauerbach und Borsdorf sowie weiteren Unterstützern in der Uhrnstubb'. Man lernt sich kennen, tauscht Informationen und Ideen für das weitere Vorgehen aus.
25. April 2016
Die Unterlagen für die Vollständigkeitsprüfung sind im Rathaus angekommen. Nun hat die Gemeinde drei Wochen Zeit, um zu prüfen, ob die Unterlagen, die ABO Wind beim RP Darmstadt eingereicht hat, alle für Ranstadt relevanten Aspekte enthält.
Noch einmal zur Erläuterung: Erst wenn alle der gut 20 involvierten Behörden und die betroffenen Gemeinden grünes Licht hinsichtlich der Vollständigkeit der Unterlagen gegeben haben, folgt einige Zeit später die vierwöchige Offenlegung der "gesammelten Werke" für die Bürger.
25. April 2016
Im Anschluss an die konstituierende Bauausschussitzung im Rathaus, in der es unter anderem auch um die geplante Windkraftanlage geht, treffen sich die sieben Initiatoren der Bürgerinitiative zur Gründungsversammlung des Vereins "Initiative Leben in Ranstadt" im Bürgerschmaus in Ranstadt.
17. Mai 2016
Die Gemeinde moniert die Unvollständigkeit der von ABO Wind eingereichten Unterlagen gegenüber dem RP Darmstadt.
20. Juni 2016
Auf einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung beschließt das Gemeindeparlament einstimmig, dem Bau der Windkraftanlagen das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB nicht zu erteilen - u. a. weil die im Mai nachgeforderten Unterlagen noch immer fehlen und weil das Bauvorhaben den eigenen Planungen der Gemeinde entgegenstehen, in erster Linie dem "Naturerlebnis-Camp Wolfertshausen".
17. Juli 2016
Protestfest für den Erhalt von Kirchwald und Rühlskopf.
August 2016
Initiative Leben in Ranstadt e. V. tritt Vernunfkraft Landesverband Hessen e. V. bei, einem breitem Bündins hessischer Bürgerinitiativen gegen den Windkraftausbau. Um den Verband in seinem Bemühen um eine vernünftige Energiepolitik zu unterstützen sind wir seit 24. September 2016 auch mit einem Sitz im Vorstand des Verbandes vertreten.
19. Dezember 2016
Jetzt ist es amtlich: Ab 2. Januar 2017 werden die Antragsunterlagen der ABO Wind für die Ranstädter Bürgerinnen und Bürger sowie die der Nachbargemeinden zur Ansicht ausliegen. Damit ist das sonst so beliebte Vorgehen des RP Darmstadt, die sog. Offenlage über Weihnachten und Neujahr stattfinden zu lassen - nämlich dann, wenn die meisten Menschen mit Urlaub und/oder Familie beschäftigt sind -, zwar gescheitert. Aber die Uhr tickt natürlich trotzdem!
Wie das Verfahren im Einzelnen abläuft, haben wir auf Facebook zusammengefasst (auch für Nicht-Facebook-Nutzer einzusehen). Wichtig ist, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, die Unterlagen einzusehen und Einwendungen zu formulieren, z. B. gegen die Beeinträchtigungen von Mensch und Natur, den zu erwartenden Lärm, den Wertverlust ihrer Immobilien u. v. m. - wir helfen Ihnen gern dabei!
Wichtig ist darüber hinaus, dass sich unsere "Kriegskassen" füllen. Denn wir haben ein sehr kostspieliges Gutachten in Auftrag gegeben und entsprechende Rechtsanwälte engagiert, die es im Zweifel auch vor Gericht vertreten können. Für jede Spende sind wir also sehr dankbar!
2. Januar 2017
Start der Offenlage. Die Unterlagen liegen zur Einsicht durch interessierte Bürgerinnen und Bürger u. a. in einem Nebengebäude des Ranstädter Rathauses aus sowie in den Stadtverwaltungen Nidda, Ortenberg und Florstadt, in der Gemeindeverwaltung Glauburg und im Magistrat der Stadt Reichelsheim.
12. Januar 2017
ABO Wind lädt zu einer sog. "Infomesse" ins Ranstädter Bürgerhaus ein - und muss sich etlichen kritischen Fragen seitens besorgter Bürgerinnen und Bürger wie auch der anwesenden BI's stellen. Einen ausführlichen Bericht darüber veröffentlicht der Kreis Anzeiger zwei Tage später.
25. Januar 2017
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ranstädter Bürgerhaus informieren wir diejenigen, die sich gegen die Windkraft vor unserer Haustür zur Wehr setzen wollen, über die rechtlichen Möglichkeiten und die formalen Vorgaben, die bei der Einreichung von Stellungnahmen einzuhalten sind.
Das Bürgerhaus ist an diesem Abend gut gefüllt. Auch BürgerInnen aus den Nachbargemeinden, befreundete Bürgerinitiativen und Gemeindevertreter drängeln sich auf den Sitzen. Die Vorlagen für Stellungnahmen gegen Windräder auf dem Rühls und im Kirchwald, die wir zur Verfügung gestellt haben, werden auch in den Tagen danach per Mail reichlich angefragt.
16. Februar 2017
Ende der Einspruchsfrist. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben ihre Einwendungen an das RP Darmstadt geschickt. Die Gemeinde hat via Rechtsanwalt dem Bauvorhaben ihr Einvernehmen verweigert. Und auch wir haben eine Rechtsanwaltskanzlei ins Boot geholt, die in erster Linie das von uns in Auftrag gegebene Lärmgutachten juristisch auswertet und vertritt. Diese beiden "finanziellen Großbaustellen" waren nur mit Unterstützung großzügiger Sponsoren möglich. An dieser Stelle noch mal ein herzlicher Dank dafür!
20. März 2017
Mitteilung des RP Darmstadt. Der für den 28. März angesetzte Erörterungstermin, an dem alle eingereichten Stellungnahmen zwischen Gutachtern, Juristen, Befürwortern und Gegnern diskutiert werden sollten, wird ausgesetzt. ABO Wind muss u. a. beim Thema Avifauna (Vogelschutz) nachbessern, bevor die Unterlagen überhaupt genehmigungsfähig sind. Ob und wann ein neuer Termin angesetzt wird, ist noch unklar.
März 2017
Initiative Leben in Ranstadt e. V. tritt Naturschutzinitiative e. V. bei, die sich in mehreren Bundesländern für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt. Seit November 2017 ist die Naturschutzinitiative ein bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und somit klageberechtigt!
3. April bis 19. Mai 2017
Der sog. Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ist zum zweiten Mal in der Offenlage.
9. Juni 2017
Gemeinsam mit rund 20 anderen Bürgerinitiativen übergeben wir um die 9.000 Stellungnahmen gegen den TPEE an Vertreter des Regierungspräsidiums Darmstadt. Voraus gegangen war ein 1-stündiges Gespräch mit der Präsidentin (der Kreis-Anzeiger berichtet).
14. Juni 2017
Weil Offenbach angeblich vergessen hat, die TPEE-Unterlagen für die Bevölkerung auszulegen, verlängert sich die Einspruchsfrist für alle bis 14. Juli.
17. Juli 2017
Laut eigenen Aussagen sind beim RP Darmstandt etwa 25.000 Einwendungen gegen den TPEE-Entwurf eingegangen.
Rückblick 2017
Nachdem in 2016 beinahe alles durchgewunken wurde, was durchzuwinken ging, wurden in 2017 im Regierungsbezirk Darmstadt (zu dem wir gerade so ja auch noch gehören) nur eine Handvoll Anlagen genehmigt. Leider kein Grund zum Aufatmen: Einige Anträge sind noch immer in Bearbeitung - so auch der Rühls, von dem es bis jetzt nichts elementar Neues zu berichten gibt.
27. Februar 2018
Alle, die ihre Stellungnahmen zum TPEE abgegeben haben, werden sicher noch auf dem Schirm haben, dass auch südlich von Ober-Mockstadt eine Vorrangfläche ausgeschrieben ist, nach der bereits ein Projektierer die Finger ausgestreckt hat. Die Firma Axma Wind GmbH aus Bad Marienburg wird im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung am 27. Februar 2018 ihre Planung für diese Fläche präsentieren. Zur Erinnerung: Axma hat auch für Dauernheim bereits die Pläne in der Schublade!
10. April 2018
Der Kreis-Anzeiger verkündet die frohe Botschaft: "ABO Wind gibt Windpark-Pläne in Ranstadt auf". Als Begründung führt das Unternehmen ein zusätzliches Artenschutz-Gutachten an, das ein höheres Konfliktpotenzial mit dem Rotmilan aufzeigt. Außerdem habe das RP Darmstadt drei der fünf Anlagen aufgrund ihrer Nähe zum Flugplatz in Nidda nicht genehmigt.
30. März 2020
Mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) wirksam geworden. Alle die Gemeinde Ranstadt betreffenden Vorranggebiete sind dort als sog. "Weißflächen" deklariert (siehe Teilkarte). Das meint, dass diese Fläche zwar nicht grundsätzlich von der Bildfläche verschwunden sind, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht genehmigungsfähig wären, z. B. aus Gründen des Artenschutzes oder der Flugsicherung. Sollte einer dieser Gründe in näherer oder fernerer Zukunft entfallen (oder wie schon so häufig die Rechtsgrundlagen zugunsten der Windkraft angepasst werden), können diese Flächen durchaus wieder in den Fokus rücken!
2. Mai 2020
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des TPEE 2019 startet. Bis zum 12. Juni haben BürgerInnen und Organisationen Gelegenheit, ihre Stellungnahmen darüber einzureichen, was mit den Weißflächen im Regierungsbezirk Südhessen geschehen soll: Sollen sie zu Vorranggebieten ausgewiesen oder gänzlich aus der Planung genommen werden?
4. November 2020
Der Kreis-Anzeiger und andere Medien informieren über die Offenlage der 1, Änderung des TPEE. Danach empfehlen die Regionalplaner, fast alle Wetterauer Weißflächen aus dem TPEE zu streichen und als Ausschlussraum zu deklarieren. Das betrifft auch die Flächen
sowie
Nach Abschluss der Auswertung aller Stellungnahmen werden sich die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbandes mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens befassen.